Jugendschutz

Informationen zum Jugendschutz bei Veranstaltungen

der Jugendschutz ist uns sehr wichtig!

Beim Einlass zu manchen Veranstaltungen im Juze Spatz werden Ausweise kontrolliert.

Es gilt: Jugendliche im Alter von 16 und 17 können bei bestimmten Veranstaltungen das Jugendzentrum bis Ende der Veranstaltung besuchen!

Infos für alle Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren
Der Eintritt von Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren zu bestimmten Veranstaltung ist möglich,
wenn sie in

• Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind (Vater oder Mutter)
• oder eine erziehungsberechtigte Person die Aufsichtspflicht an eine volljährige Person übergibt (Bruder, Schwester, Freund, Freundin, ...)

Wir bitten darum, dafür das Bestätigungsformular der Erziehungsbeauftragung zu verwenden (andere Formulare werden wir nicht akzeptieren)

Dabei gelten folgende Bedingungen:
1. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Die Aufsichtsperson muss beim Eintritt mit der minderjährigen Person unter Vorlage der Bestätigung (Erziehungsbeauftragung) ihren Personalausweis vorzeigen.

Die Teilnahme von Jugendlichen an der Veranstaltung wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt an der Veranstaltung.

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

•Erziehungsbeauftragung zum Download: Erziehungsbeauftragung